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Eliteschule des Fußballs

Sportstadt Düsselorf

 
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Förderverein

Vorstand:

Frau Beseoglu

Herr Aufdemkamp

 

  • Foerderverein(at)lgbk.de

 

Das sind wir!

„Wir halten zusammen, wie Freunde“ - seit mehr als 50 Jahren gibt es den „Verein der Freunde“, den Förderverein des Lessing-Gymnasiums und Lessing-Berufskollegs. Sinn und Zweck des „Vereins der Freunde“ ist die unbürokratische Unterstützung des schulischen Alltags genau dort, wo dem Schulträger Grenzen gesetzt sind. Die Regeln, nach denen der Verein arbeitet, haben wir in unserer Satzung (vom 23. Sep 2023) festgelegt.

Der Vorstand wird durch die Mitglieder gewählt, trifft sich zu Sitzungen und berät sich mit der Schulleitung über Fördermöglichkeiten der Schulgemeinschaft.

 

Das machen wir!

Konkret leisten wir finanzielle Unterstützung von Klassen- und Studienfahrten, Ausrüstung von Arbeitsgemeinschaften, die Ausstattung und Renovierung von Schul- und Fachunterrichtsräumen, die Unterstützung von schulischen Wettkämpfen und Wettbewerben sowie die Anschaffung dringend notwendiger Arbeitsgeräte.

 

Besonders liegt uns aber auch am Herzen, dass neue Schülerinnen und Schüler herzlich empfangen werden, der Kontakt zu „ehemaligen Lessingianern“ durch Feste weiterhin bestehen bleibt und gefördert wird sowie das tägliche Miteinander harmonisch und gemeinschaftlich stattfinden kann.

 

Bei dem großen Sommerfest vor den Sommerferien, an dem sich die ganze Erprobungsstufe mit Lehrern und Eltern beteiligt, heißen wir mit der Schulgemeinschaft die neuen Fünftklässler vorab herzlich willkommen und ermöglichen ihnen so einen angenehmen Empfang an ihrer neuen Schule, dem Lessing Gymnasium.

Aber auch Jubiläumsveranstaltungen, Ehemaligentreffen (alle zwei Jahre am zweiten Samstag im November ungerader Jahre) und Abi-Feiern, der jährliche Weihnachtsbaum, das Rudern im Rahmen des Sportunterrichts und diese Website, die von den verschiedenen Fachbereichen in Eigenregie gepflegt wird, werden vom Verein der Freunde mitfinanziert.

 

So können Sie uns beitreten und helfen!

Die Mittel für unsere Aktivitäten erhalten wir aus Mitgliederbeiträgen sowie individuellen Geld- und Sachspenden. Je mehr Mitglieder wir haben, je stärker sich die Elternschaft einbringt, umso größer sind unsere Möglichkeiten. Zudem haben wir den Lessing-Schulshop organisiert. Dort ist die allseits beliebte "Lessing-Kleidung" erhältlich.

 

Selbstverständlich erhalten alle Mitglieder und Spender Beitrags- bzw. Spendenquittungen (sofern der Betrag über 300 Euro liegt, da ansonsten die vereinfachte Nachweis gilt), die vom Finanzamt als Zuwendung an gemeinnützige Vereine (Spenden) steuermindernd anerkannt werden.

 

So werden Sie Mitglied

Sie können den Mitgliedsantrag ganz bequem online ausfüllen.

 

So können Sie Spenden

Auch ohne Mitglied zu sein freut sich die Schulgemeinschaft über jede Spende auf nachfolgendes Konto.

 

Name:

Verein der Freunde e.V. 

Bank:

Sparkasse Düsseldorf

IBAN:

DE54 3005 0110 0025 0229 14

BIC:

DUSSDEDXXX

 

Im Sinne der Schüler unserer Schule lohnt es sich also allemal, Mitglied im „Verein der Freunde“ zu werden! Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft und bedanken uns im Namen der gesamten Schulgemeinschaft für Ihre Spenden!

 

 

FAQs zum Förderverein

Kann sich jeder eine Mitgliedschaft leisten?

Auf jeden Fall!

Auch wenn alle Eltern der Schule nur geringe Beträge von etwa 2 € im Monat geben, können bereits größere Anschaffungen getätigt werden. Jede Mitgliedschaft hilft der Ausbildung auch Ihres Kindes.

 

​Was kostet die Mitgliedschaft?

Ihren Mitgliedsjahresbeitrag im Förderverein können Sie selber bestimmen. Je mehr, desto besser!

 

​Wie werde ich Mitglied?
Sie brauchen nur die Beitrittserklärung online ausfüllen.

 

​Können Mitgliedsbeiträge als Spende abgesetzt werden?

Ja. Eine Spendenbescheinigung sendet Ihnen der/die 2. Schatzmeister/in des Vereins zum Jahreswechsel zu. Sie erfolgt per Post, wenn Ihr Mitgliedsbeitrag mindestens 300 € beträgt, ansonsten per E-Mail.

 

​Muss ich die Mitgliedschaft kündigen, wenn meine Kinder das Lessing-Gymnasium nicht mehr besuchen?

Ja. Laut Satzung muss die Mitgliedschaft mindestens drei Monate zum Ende des Kalenderjahres schriftlich (postalisch oder per Email an ) gekündigt werden.