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Eliteschule des Fußballs

Sportstadt Düsselorf

 
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Krankmeldungen

Wer krankheitsbedingt dem Unterricht fernbleibt, muss dies dem Sekretariat noch am selben Tag per Mail bis 7:30 Uhr mitteilen. krankmeldung(at)lgbk.de Sobald das Kind die Schule wieder besuchen kann, bringt es eine schriftliche und unterschriebe Entschuldigung der Eltern mit. Diese ist in der Sekundarstufe I bei der Klassenleitung und in der Sekundarstufe II bei den jeweiligen Fachlehrkräften vorzuzeigen. Klausurversäumnisse sind immer durch ärztliches Attest zu entschuldigen.

Hier finden Sie eine Musterentschuldigung zum Download!

 

Bei Beurlaubung: Beurlaubungsanträge müssen spätestens eine Woche vor dem entsprechenden Termin beim Profilleiter/Klassenleiter/Beratungslehrer eingereicht werden. Der Antrag muss bei Minderjährigen von den Eltern gestellt werden. Offizielle Bescheinigungen werden dem Antrag ebenfalls beigefügt. Für Klausurtage kann in der Regel keine Beurlaubung ausgesprochen werden.

Hier finden Sie eine Musterbeurlaubung zum Download.

 

Im Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen“ wird unter anderem die Mitarbeit in jeder Unterrichtsstunde bewertet. Das bedeutet insbesondere, dass jede unentschuldigte Fehlstunde eine „ungenügende“ Mitarbeit zur Folge haben kann. Außerdem gilt für unentschuldigte Fehlzeiten (§ 53 (4) SchulG): Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 14 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat. Im Folgenden sind die oben aufgelisteten Regeln sowie Besonderheiten bei versäumten Klausuren ausführlich beschrieben.

Regularien bei Entschuldigungen, Beurlaubungen und Klausurversäumnissen.

 


Formular zur Krankmeldung

Mit Hilfe des nachfolgenden Formular können Sie Ihr Kind beim Sekretariat krankmelden.

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