Gymnasium
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen werden um drei Wochen verschoben.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat am Freitag, 27. März 2020, den neuen Zeitplan für die Abiturprüfungen 2020 in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Damit haben alle bisherigen schulischen Terminpläne für das Abiturverfahren 2020 sowie für die Berufsabschlussprüfungen 2020 im Bildungsgang BTA/AHR ihre Gültigkeit verloren! Neue schulische Regelungen und Terminpläne für das Abitur werden wir erst dann anfertigen und zeitnah bekannt machen können, wenn genauere Vorgaben seitens des Landes vorliegen!
Bekannt sind bisher folgende Regelungen des neuen Zeitplans des MSB für die Abiturprüfungen 2020:
Die Abiturprüfungen für angehende Abiturientinnen und Abiturienten sowohl des Gymnasiums als auch des Berufskollegs beginnen am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen stark verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.
Die verpflichtenden Abweichungsprüfungen werden ausgesetzt.
Bei einer Differenz von 4 Punkten oder mehr zwischen den Vornoten und den Noten der schriftlichen Prüfung, müssen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr in eine Abweichungsprüfung, außer sie wollen sich verbessern. Das Schulministerium wird die rechtlichen Vorkehrungen treffen, dass diese neue Regelung schon bei den jetzt bevorstehenden Abiturprüfungen Anwendung finden kann.
Die Prüfungsverfahren für Schülerinnen und Schüler in anderen Bildungsgängen der Berufskollegs müssen ebenfalls neu terminiert und vor den Sommerferien noch umgesetzt werden. Dies betrifft eine Vielzahl von Prüfungen für Berufsabschlüsse nach Landesrecht, zum Beispiel biologisch-technische Assistentinnen und Assistenten.
Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. „Für die Prüfungen werden wir daher selbstverständlich besondere Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Wir werden hierfür Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeiten und diese verbindlich festlegen. Die Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln“, so Ministerin Gebauer abschließend.
Im Anschluss finden Sie weitere Regelungen, über die ich im Update vom 23.30.2020 informiert habe und die weiterhin gelten.
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für die Gesundheit Ihrer Familien
Horst Langhoop
Schuleiter
- Update Schulschließung: Stand der Dinge (23.03.2020) -
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,
nach Beschluss des Landeskabinetts ist der Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land seit Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Das am Freitag, 13. März 2020 verfügte Ruhen des Unterrichts gilt für alle Schulen im Sinne des Schulgesetzes. Einzelheiten regelt der Erlass „Aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen".
Das Schulministerium NRW hat alle Schulen in NRW bisher via Schulmails zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich informiert und wird auf diesem Wege allen Schulen weiterhin kontinuierlich Informationen zukommen lassen.
Es gelten aktuell (Stand: 30.03.2020) folgende Regelungen aufgrund der Vorgaben des Landes NRW:
1) Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen sind seit 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.
2) Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb wird in der Schule während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls eine entsprechende Notbetreuung vorbereitet. (Über die aktuelle Umsetzung am Lessing-Gymnasium informiert unser Update Notbetreuung!)
3) Den Schulen ist vom Schulministerium empfohlen, die Schülerinnen und die Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Dies geschieht durch die Lehrerinnen und Lehrer des Lessing-Gymnasiums und Lessing-Berufskollegs seit Mittwoch, 18.03.2020, via Mail an die Schülerinnen und Schüler / an die Erziehungsberechtigen. Nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit den Klassenleitungen bzw. den Jahrgangsstufenleitungen der gymnasialen Oberstufe auf, falls Sie aktuell nicht oder mit falsche Mailadresse in den Mailverteilern aufgenommen sein sollten!
4) Den jeweils aktuellen Vorgaben des Landes angepasst plant die Schule das weitere Vorgehen. Diese Planungen werden nach Bedarf und Situation laufend angepasst und gelten somit vorläufig. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig - mindestens ein Mal täglich - in Ihre Mails und auf unsere Homepage!
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für die Gesundheit Ihrer Familien
Horst Langhoop
Schuleiter

Mo, 08. Dezember 2025

Mi, 17. Dezember 2025