Schulordnung

(nach Beschluss der Schulkonferenz; zuletzt geändert am 28.06.2017)

Diese Schulordnung hat die Aufgabe, das Leben und Arbeiten der Menschen in unserer Schule zu regeln. Die Schulgemeinschaft gestaltet und entwickelt dieses Regelwerk weiter.

Wir begegnen uns in der gemeinsamen Arbeit an der Schule in einem vertrauensvollen Miteinander, das durch Hilfsbereitschaft, gegenseitigen Respekt und Toleranz gekennzeichnet ist. Daraus ergeben sich folgende Regeln:

1. Wir tragen gemeinsam dazu bei, dass Lernen gelingt. Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich so, dass der Unterricht pünktlich beginnt, erfolgreich ist und für alle effektiv verläuft.

2. Wir kommunizieren in gegenseitiger Achtung miteinander, hören uns zu und lassen aussprechen.

3. Jeder muss sich so verhalten, dass anderen keine geistigen, körperlichen und seelischen Schäden zugefügt werden. Wir behandeln uns gegenseitig so, wie wir behandelt werden möchten.

4. Auch in Konfliktfällen bleiben wir offen für andere und zeigen Selbstvertrauen, Selbstbeherrschung und Zivilcourage.

VERHALTEN IN DER SCHULE

Mitbringen von Gegenständen

Es wird den Schülerinnen und Schülern geraten, möglichst keine Wertsachen in die Schule mitzubringen. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Diebstahl. Wertgegenstände sind beim Klassenraumwechsel und auch in den Pausen stets mit sich zu führen; im Sportunterricht werden sie mit zur Sportstätte gebracht und dort in eine Aufbewahrungsbox gelegt. Gegenstände, mit denen man seinen Mitmenschen Schaden zufügen kann, sind in der Schule verboten.

Gebrauch elektronischer Geräte

In den Sekundarstufen I und II hat jede Art elektronischer Kommunikations- und Unterhaltungsmedien während der gesamten Aufenthaltszeit in den Schulgebäuden ausgeschaltet in der Tasche zu bleiben. In ausgewiesenen Pausenräumen mit entsprechender Benutzungsordnung können von Schülerinnen und Schülern der Mittel- und Oberstufe elektronische Geräte wie MP3-Player, Laptop und Handy genutzt werden. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Verbot wird das entsprechende Gerät im ausgeschalteten Zustand von Lehrern oder von anderem Schulpersonal eingesammelt und kann frühestens am nächsten Tag wieder abgeholt werden.

Kleidung

Kleidung mit gewaltverherrlichenden, sexistischen und diskriminierenden Texten und Symbolen ist verboten. Aufreizende und unangemessene Kleidung soll vermieden werden. Im Unterricht werden Kappen und Mützen nicht getragen.

Ordnung und Sauberkeit

Alle achten darauf, dass der Schulhof und das Gebäude nicht verschmutzt werden. Der Schulhof wird regelmäßig von allen Klassen/ Jahrgangsstufen abwechselnd gesäubert. Für den ordentlichen Zustand ihres Klassenraums/Fachraums sorgt jede Klasse selbst. Dazu entwickeln die Klassen ein Regelwerk, das kontinuierlich angepasst wird und die Ordnung und die Sauberkeit sicherstellt. Ein Ordnungsdienst wird eingerichtet. In der Schule ist jede/r für die Ordnung und die Sauberkeit seines/ihres Arbeitsplatzes verantwortlich. Oberstufenkurse tragen dafür Sorge, dass in ihren Kursräumen herumliegender Abfall entsorgt wird, die Tische sauber sind und bleiben. Gegebenenfalls sollen die Stühle hoch gestellt werden (dazu Raumpläne beachten).

Essen im Unterricht

Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht nicht gestattet.

Verhalten während der Pausen

Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen die Schulgebäude ausschließlich durch die Türen zum Schulhof. Das Betreten des Innenhofes zu diesem Zweck ist Schülerinnen und Schülern nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof, in der Mittagspause auch in ausgewiesenen Pausenräumen. Ausnahmen gelten bei Regen oder bei extremen Witterungsbedingungen. Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pause zügig die Räume und erscheinen am Ende der Pause pünktlich zum Unterricht. Während der großen Pausen werden die Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Das Schulgelände darf während der Schulzeit von den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) nicht verlassen werden.

 

Verhalten vor und nach dem Unterricht

Alle haben rechtzeitig zum Unterricht zu erscheinen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die verschuldet verspätet zum Unterrichtsbeginn erscheinen, warten bis zum Beginn der nächsten Stunde.

Vor der ersten Stunde dürfen die Schülerinnen und Schüler ab 7.40 Uhr das Schulgebäude betreten, wobei die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sich bis zum ersten Gong im Erdgeschoss und in der ersten Etage aufhalten. Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht zur 2. Stunde oder später beginnt, halten sich auf dem Schulhof, nicht jedoch vor den Unterrichtsräumen auf.

Bei Aufenthalt auf dem Schulhof ist auf den Unterricht anderer Klassen Rücksicht zu nehmen. Zum Unterricht in den Fach- oder Medienräumen oder in der Turnhalle warten die Schülerinnen und Schüler frühestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn auf die Lehrkraft. Ein Betreten dieser Räume ist nur erlaubt, wenn ein Lehrer oder eine Lehrerin anwesend ist. Falls eine Lehrerin oder ein Lehrer länger als fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn ausbleibt, informiert der/die Klassensprecher/in bzw. der/die Kurssprecher/in oder deren Vertretung umgehend das Sekretariat, damit die Klasse angemessen betreut werden kann.

Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler, die keine schulischen Veranstaltungen mehr besuchen, das Schulgebäude und verhalten sich auf dem Schulgelände so, dass sie keinen Unterricht stören.

 
UNTERRICHT UND ORGANISATORISCHES

 

Übersicht über die Unterrichts- und Pausenzeiten mit Langstunden (67,5 Minuten Unterrichtszeit; Gong erst nach 70 Minuten)

Allgemeines Zeitraster

Uhrzeiten:

1. Stunde 8:00 – 9:10 Uhr

2. Stunde 9:15 – 10:25 Uhr

3. Stunde 10:45 – 11:55 Uhr

4. Stunde 12:00 – 13:10 Uhr / 12: 55 – 13:40 Uhr (nur Unterstufe)

5. Stunde 13:55 – 15:05 Uhr

6. Stunde 15:10 – 16:20  Uhr

 

 

ab der Klasse 7 nur für die Klassen 5 und 6
Montag bisFreitagUhrzeit Montag, Mittwoch, DonnerstagUhrzeit Dienstag, und FeitagUhrzeit
1. Stunde 8.00 –  9.10 1. Stunde 8.00 –  9.10 1. Stunde 8.00 – 9.10
 Wechselzeit  Wechselzeit  Wechselzeit
2. Stunde 9.15 – 10.25 2. Stunde 9.15 – 10.25 2. Stunde 9.15 – 10.25
Pause (20 Min.)10.25 – 10.45 Pause (20 Min.)10.25 – 10.45 Pause (20 Min.)10.25 – 10.45
3. Stunde 10.45 – 11.55 3. Stunde10.45 – 11.55 3. Stunde10.45 – 11.55
 Wechselzeit Pause (45 Min.)11.55 – 12.40  Wechselzeit
4. Stunde 12.00 – 13.10  4. Stunde12.00 – 13.10
Pause (45 Min.) 13.10 – 13.50 4. Stunde12.40 –13.50 anschließend ggf. Essen
  Wechselzeit 
5. Stunde 13.55 – 15.00 5. Stunde13.55 – 15.00 
 Wechselzeit  Wechselzeit 
6. Stunde 15.05 – 16.15 6. Stunde 15.05 – 16.15 

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

Auf Verstöße gegen die Schulordnung reagiert die Schule mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 Schulgesetz NRW, mit erzieherischen Maßnahmen oder mit dem Heranziehen zu sozialen Diensten im Sinne der Allgemeinheit.

Beispielsweise sind folgende Maßnahmen möglich:

  • Soziale Dienste oder zusätzliche Dienste auf dem Schulgelände
  • Nachweis der kritischen Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten in schriftlicher Form
  • Ausschluss von außerunterrichtlichen Veranstaltungen
  • Heranziehung zur Säuberung, zu zusätzlichen Hofdiensten oder Ordnungsdiensten im Unterrichtsraum bei Verursachung von Verschmutzungen des Schulgeländes (innerhalb oder außerhalb des Gebäudes)
  • Nicht erlaubte Gegenstände werden von Lehrern oder von anderem Schulpersonal eingesammelt. Weitere Maßnahmen richten sich nach der Schwere des Verstoßes.
  • Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Kleidungsordnung kann dazu führen, dass die Schülerin oder der Schüler zum Umkleiden nach Hause geschickt wird bzw. von den Eltern abgeholt werden muss.