Entschuldigungsregeln

Wer krankheitsbedingt dem Unterricht fernbleibt, muss dies dem Sekretariat noch am selben Tag per Mail bis 7:30 Uhr mitteilen.

Sobald das Kind die Schule wieder besuchen kann, bringt es eine schriftliche und unterschriebe Entschuldigung der Eltern mit. Diese ist in der Sekundarstufe I bei der Klassenleitung und in der Sekundarstufe II samt Fehlstundennachweis bei der Fachlehrkraft vorzuzeigen. Klausurversäumnisse sind immer durch ärztliches Attest zu entschuldigen.

Hier eine MusterentschuldigungSI der Sekundarstufe I zum Download.

Hier eine Musterentschuldigung der Sekundarstufe II zum Download!

Bei Beurlaubung: Im Fehlstundennachweis (Formular wurde am Beginn des Quartals verteilt) wird der individuelle Stundenplan eingetragen und die Beurlaubungen in dem dafür vorgesehenen Feld von der Schule bestätigt.

Beurlaubungsanträge müssen spätestens eine Woche vor dem entsprechenden Termin beim Profilleiter/Klassenleiter/Beratungslehrer eingereicht werden. Der Antrag muss bei Minderjährigen von den Eltern gestellt werden. Offizielle Bescheinigungen werden dem Antrag ebenfalls beigefügt. Für Klausurtage kann in der Regel keine Beurlaubung ausgesprochen werden.

Hier eine Musterbeurlaubung zum Download.


Führen des Fehlstundennachweises:

Der Fehlstundennachweis wird quartalsweise vom Profilleiter/Klassenleiter oder Beratungslehrer ausgegeben. Dieser Nachweis dient zur Dokumentation der Versäumnisse und ist individuell zu führen. Deshalb wird bei Ausgabe der individuelle Stundenplan in das Formular eingetragen. Bei Verlust des Nachweises ist der Beratungslehrer zu kontaktieren, keinesfalls dürfen Fehlstundennachweise einfach nachkopiert werden.

Jede versäumte Stunde (auch beurlaubte Stunden oder Stunden, die man versäumt, weil man eine Klausur schreibt) wird im jeweiligen Wochenplan mit dem Kürzel des Versäumnisgrundes versehen und sind von den jeweiligen Fachlehrern unter Vorlage der schriftlichen Entschuldigung in der ersten Unterrichtsstunde des jeweiligen Fachlehrers nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs abzeichnen zu lassen.

An dem auf dem Fehlstundennachweis angegebenen Termin muss das Formular vollständig ausgefüllt zusammen mit den angehefteten ärztlichen Schulunfähigkeits-Bescheinigungen und Beurlaubungsanträgen beim Profilleiter bzw. Klassenlehrer abgegeben werden.

Nicht im Entschuldigungsformular vermerkte Versäumnisse gelten als unentschuldigt. Im Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen“ wird unter anderem die Mitarbeit in jeder Unterrichtsstunde bewertet. Das bedeutet insbesondere, dass jede unentschuldigte Fehlstunde eine „ungenügende“ Mitarbeit zur Folge haben kann.

Außerdem gilt für unentschuldigte Fehlzeiten (§ 53 (4) SchulG):

Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 14 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.


Im Folgenden sind die oben aufgelisteten Regeln sowie Besonderheiten bei versäumten Klausuren beschrieben.