Schulschließung: Betreuung für Kinder von Personal kritischer Infrastukturen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das Ministerium für Schule und Bildung hat folgende Regelungen für die kommende Zeit mitgeteilt:

1) Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits seit Montag, 16.03.2020, der Unterricht in den Schulen ruht.

2) Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

3) Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb wird in der Schule während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet.

Ob Sie zu der Elterngruppe gehören, die Anspruch auf Betreuung hat, weil sie in einer sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, entnehmen Sie bitte der Leitlinie der Landesregierung (Link folgen durch anklicken) für Personal kritischer Infrastrukturen.

Laut Leitlinie ist zudem  ein Nachweis darüber zu führen, dass ein Elternteil im Sinne der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beruflich tätig ist und die private Betreuung des Kindes (z.B. durch Familienangehörige, Arbeitgeber-Maßnahmen) nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung des jeweiligen Arbeitgebers vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Beachten Sie hierzu bitte auch die aktuelle Ergänzung der Leitlinie (Link folgen durch anklicken) .

Damit das Lessing-Gymnasium rechtzeitig eine Notbetreuung zur Verfügung stellen kann, melden Sie der Schule einen unumgänglichen Bedarf bitte frühzeitig durch eine E-Mail an: notbetreuung@lgbk.de, behelfsweise auch telefonisch während der Bürozeiten unter der Telefonnumer (0211) 89 22 610.

→ Bitte fügen Sie der Meldung einen dementsprechenden Nachweis für Ihre berufliche Tätigkeit bei! Verwenden Sie dazu den folgenden Antrag: Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

 

Lernen auf Distanz
In der kommenden Zeit werden die Mail-Verteiler und die Homepage eine zentrale Rolle für die Kommunikation zwischen der Schule einerseits und den Eltern und SchülerInnen andererseits spielen.

→ Bitte prüfen Sie, ob die Mailadressen im Mailverteiler der Klassen auch wirklich stimmen. 

→ Bitte vermeiden Sie aus Gründen der Überlastung möglichst, das Sekretariat zu kontaktieren.

→ Bitte schauen Sie regelmäßig in Ihre Mails und auf die Homepage!

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünsch für die Gesundheit Ihrer Familien

die Schulleitung