Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
Der Distanzunterricht geht laut Änderungen der Coronabetreuungsverordnung zum 30.01.2021 wie erwartet in die Verlängerung, und zwar zunächst bis zum 14.02.2021. Wie es danach weiter gehen wird, erfahren die Schulen und damit die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern hoffentlich rechtzeitig.
Einzig folgende Änderungen bezüglich der Betreuung gelten ab dem 01.02.2021:
Nach § 1 Abs. 12 Nr. 3 CoronaBetrVO sind nun auch (zusätzlich zum Betreuungsangebot für die Klassen 1 – 6 und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) Betreuungsangebote aller Klassen und Jahrgangsstufen möglich, die
nach Einschätzung der Schulleitung zuhause nicht mit Erfolg am Distanzunterricht teilnehmen können,
zulässig.
Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, erklären sich mit der schulischen Betreuung schriftlich einverstanden.
Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden, sondern muss als Angebot der Schulleitung erfolgen.
Daher bitten wir um Meldung per Mail an bungartz@lgbk.de, damit umgehend geprüft werden kann, ob die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.